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Stadtbrände Seetorstraße 14 |
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Einzeldenkmal Saniert 1997 Der Amtmann Gijsels van Lier forderte um 1654 die Einführung einer Baugenehmigung, „damit die Häuser nicht so schändlich, wie an etzlichen Orten dieses Städtleins geschehen, hinfüro gebauet werden. Eines Städtleins bester Zierat ist, wenn die Häuser fein gleichförmig und proportionaliter stehen." Dieses Wohnhaus mit nach außen zu öffnenden Fenstern ist neben dem Haus Nr. 22 eines der beiden giebelständigen in der Seetorstraße, welche von der Bauweise vor dem großen Stadtbrand 1703 zeugen. |
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